Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungsvermietung
der Seenfischerei Uwe Krempig
Die allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und dem Betreiber der Ferienwohnungsvermietung Seenfischerei
Uwe Krempig. Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch.
1. Abschluß des Vertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Ferienwohnungsvermietung
(nachfolgend FW genannt) den Abschluß eines Vertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich vorgenommen
werden. FW wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung
erklären. Mit Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Mieter
die Geschäftsbedingungen an.
1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, ist FW an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
1.3. Bis zum Beginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt.
FW kann den Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Erfordernissen an einen Ferienwohnungsaufenthalt nicht
genügt, behördliche Anforderungen oder seine Teilnahme
gesetzlichen Vorschriften entgegensteht. Tritt ein Dritter in den
Ferienwohnungsvertrag ein, so haften er und der Kunde FW gegenüber
als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt
50,- €. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen,
daß keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale
durch die Ersetzung entstanden sind.
2. Bezahlung
Nach Abschluß des Vertrages wird bei Buchungsbestätigung
eine Anzahlung von 75,-€ fällig, zahlbar innerhalb von
10 Tagen. Der Restmietpreis ist spätestens 4 Wochen vor Anreisetag
jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung zu
bezahlen. Bei Abschluß des Vertrages weniger als 40 Tage vor
Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Mietunterlagen
zur Zahlung fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Preises
besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung
von FW.
3. Die Ferienwohnung
3.1. Die von dem Kunden gebuchte Ferienwohnung ist Eigentum von
FW.
Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung
angegebenen Personenzahl genutzt werden. Bei Überbelegung hat
FW das Recht, überzählige Personen abzuweisen.
Die Ferienwohnungen können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr
bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen oder Zelten auf dem
Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjektes
obliegt dem Kunden. Bei Abreise ist die Ferienwohnung mit Inventar
gereinigt zu hinterlassen. Eine Endreinigung kann gegen Gebühr
bei Anreise bestellt werden, jedoch muß das Haus aufgeräumt,
das Geschirr gespült sein und der Müll in den dafür
vorgesehenen Containern entsorgt werden.
3.2. Nebenkosten sind die Kosten für Endreinigung und Bettwäsche
diese werden nach Beendigung des Ferienaufenthaltes bei Schlüsselrückgabe
abgerechnet.
3.3. Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe,
zum Schadenersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz
bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat
der Kunde bei Anreise eine Kaution in Höhe von 100,- €
zu zahlen. Die Kaution wird am Abreisetag unverzüglich abgerechnet.
3.4. Die Abreise des Kunden hat bis 10.00 Uhr zu erfolgen.
3.5. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes jederzeit durch
schriftliche Erklärung an FW von seinem Vertrag zurücktreten.
Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt
nicht an, so kann FW Ersatz für die von FW getroffenen Reisevorkehrungen
und für die Aufwendungen verlangen. Es bleibt den Kunden unbenommen,
den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt
bzw. Nichtantritt des Ferienaufenthaltes keine oder geringere Kosten
entstanden sind, als die von FW in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen
Kosten. FW ist nicht verpflichtet für den geplanten Aufenthalt
einen neuen Kunden zu suchen.
Die Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen bei
Rücktritt des Kunden vom Vertrag:
4.0. Bis zum 40.Tag vor der Anreise verfällt die Anzahlung
von 75,-€
4.1. Ab dem 40. bis 20. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, jedoch
mindestens 75,- €
4.2. Ab dem 19. bis 5. Tag vor der Anreise 80 % des Preises, jedoch
mindestens 75,- €
4.3. Ab dem 4. Tag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reise- Rücktrittskosten-
Versicherung.
5. Umbuchung
Auf Wunsch des Kunden nimmt FW - soweit möglich - Umbuchungen
bis zum 40. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt
FW eine Umbuchungspauschale von 75,- €.
Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach
Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen bei
gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde, aus den von FW nicht zu vertretenden Gründen,
Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige
Rückerstattung.
7. Rücktritt und Kündigung durch FW
In folgenden Fällen kann FW vor Antritt des Ferienaufenthaltes
vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes
den Vertrag kündigen:
Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seien Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt ist FW berechtigt den Vertrag zu kündigen.
In diesem Fall gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß
Ziffer 4.
Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen die Ferienwohnung
trotz Abmahnung durch FW nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich
im groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige
Auflösung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist
die Einbehaltung des gesamten Mietpreises gerechtfertigt. Evt. Mehrkosten
für den Rücktransport trägt der Kunde.
Da die Ferienwohnungen auf einem gewerblich genutzten Grundstück
liegen, ist die Hausordnung für den Kunden bindend. Liegt ein
grober Verstoß gegen die Hausordnung vor, ist FW berechtigt
den Vertrag aufzulösen. Für das Befahren des Grundstücks
gelten die gesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
8. Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Reise infolge höherer Gewalt ( Naturkatastrophen,
Windbruch, Krieg, innere Unruhen ) unmittelbar und konkret erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
wir vom Vertrag zurücktreten.
9. Allgemeine Verpflichtungen
Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Vertragsbedingungen.
Sie ist öffentlich ausgehängt und einsehbar.
10. Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt auf die Höhe der
anfallenden Gebühren beschränkt. Für Schäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt
werden, haften wir nicht für das Verschulden, des die Fremdleistungen
erbringenden Veranstalters.
11. Gerichtstand
Gerichtstand für beide Parteien ist Prenzlau.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13. Druckfehler
Druckfehler verpflichten uns nicht.
Stand: Januar 2009
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