Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungsvermietung der Seenfischerei Uwe Krempig

Die allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Betreiber der Ferienwohnungsvermietung Seenfischerei Uwe Krempig. Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch.

1. Abschluß des Vertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Ferienwohnungsvermietung (nachfolgend FW genannt) den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. FW wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung erklären. Mit Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Mieter die Geschäftsbedingungen an.
1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist FW an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
1.3. Bis zum Beginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. FW kann den Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienwohnungsaufenthalt nicht genügt, behördliche Anforderungen oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Ferienwohnungsvertrag ein, so haften er und der Kunde FW gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt 50,- €. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, daß keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind.

2. Bezahlung
Nach Abschluß des Vertrages wird bei Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 75,-€ fällig, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Der Restmietpreis ist spätestens 4 Wochen vor Anreisetag jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung zu bezahlen. Bei Abschluß des Vertrages weniger als 40 Tage vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von FW.

3. Die Ferienwohnung
3.1. Die von dem Kunden gebuchte Ferienwohnung ist Eigentum von FW.
Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl genutzt werden. Bei Überbelegung hat FW das Recht, überzählige Personen abzuweisen.
Die Ferienwohnungen können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen oder Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjektes obliegt dem Kunden. Bei Abreise ist die Ferienwohnung mit Inventar gereinigt zu hinterlassen. Eine Endreinigung kann gegen Gebühr bei Anreise bestellt werden, jedoch muß das Haus aufgeräumt, das Geschirr gespült sein und der Müll in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden.
3.2. Nebenkosten sind die Kosten für Endreinigung und Bettwäsche diese werden nach Beendigung des Ferienaufenthaltes bei Schlüsselrückgabe abgerechnet.
3.3. Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zum Schadenersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde bei Anreise eine Kaution in Höhe von 100,- € zu zahlen. Die Kaution wird am Abreisetag unverzüglich abgerechnet.
3.4. Die Abreise des Kunden hat bis 10.00 Uhr zu erfolgen.
3.5. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes jederzeit durch schriftliche Erklärung an FW von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann FW Ersatz für die von FW getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Es bleibt den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt bzw. Nichtantritt des Ferienaufenthaltes keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von FW in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. FW ist nicht verpflichtet für den geplanten Aufenthalt einen neuen Kunden zu suchen.
Die Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag:
4.0. Bis zum 40.Tag vor der Anreise verfällt die Anzahlung von 75,-€
4.1. Ab dem 40. bis 20. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, jedoch mindestens 75,- €
4.2. Ab dem 19. bis 5. Tag vor der Anreise 80 % des Preises, jedoch mindestens 75,- €
4.3. Ab dem 4. Tag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reise- Rücktrittskosten- Versicherung.

5. Umbuchung
Auf Wunsch des Kunden nimmt FW - soweit möglich - Umbuchungen bis zum 40. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt FW eine Umbuchungspauschale von 75,- €.
Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde, aus den von FW nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

7. Rücktritt und Kündigung durch FW
In folgenden Fällen kann FW vor Antritt des Ferienaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:
Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seien Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt ist FW berechtigt den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 4.
Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen die Ferienwohnung trotz Abmahnung durch FW nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich im groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des gesamten Mietpreises gerechtfertigt. Evt. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
Da die Ferienwohnungen auf einem gewerblich genutzten Grundstück liegen, ist die Hausordnung für den Kunden bindend. Liegt ein grober Verstoß gegen die Hausordnung vor, ist FW berechtigt den Vertrag aufzulösen. Für das Befahren des Grundstücks gelten die gesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung.

8. Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Reise infolge höherer Gewalt ( Naturkatastrophen, Windbruch, Krieg, innere Unruhen ) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Vertrag zurücktreten.

9. Allgemeine Verpflichtungen
Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Vertragsbedingungen. Sie ist öffentlich ausgehängt und einsehbar.

10. Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt auf die Höhe der anfallenden Gebühren beschränkt. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden, haften wir nicht für das Verschulden, des die Fremdleistungen erbringenden Veranstalters.

11. Gerichtstand
Gerichtstand für beide Parteien ist Prenzlau.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Druckfehler
Druckfehler verpflichten uns nicht.


Stand: Januar 2009

Seenfischerei Krempig • Beenzhof Nr.1 • 17279 Lychen OT Beenz • Tel. 039 888 / 27 34